Willkommen beim Aktionsbündnis der Betreuungsvereine 

Bedarfsgerechte Finanzierung gesetzlicher Aufgaben

In Deutschland werden ca. 1,3 Millionen Menschen durch rechtliche Betreuung unterstützt. Ca. 50% dieser Menschen werden durch ehrenamtlich Betreuende begleitet. Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung – ein immer schwerer zu vermittelndes Feld für ehrenamtliches Engagement. Die Betreuungsvereine stellen dabei einen wesentlichen und nicht zu entbehrenden Pfeiler dar. Wir begleiten, beraten und unterstützen neben der eigenen Führung von rechtlichen Betreuungen das Ehrenamt. Ein Gewinn für alle?

Ohne eine auskömmliche Finanzierung der rechtlichen Betreuung können die Betreuungsvereine auch nicht diesen gesetzlichen Aufgaben nachkommen. 

Qualität

Beratung und Qualifizierung

Wir bieten Beratung und Schulungen für ehrenamtliche Betreuende an, um ihnen das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln.

Ehrenamt

Netzwerk und Austausch

Wir fördern den Austausch zwischen ehrenamtlichen Betreuenden und bieten die Möglichkeit, sich in unserem Netzwerk zu vernetzen.

Beratung

Information und Aufklärung

Wir bieten Informationen und Aufklärung über rechtliche Betreuung und ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich.

Über uns

Finanzielle Ausstattung zur Führung rechtlicher Betreuungen

Das Aktionsbündnis der Betreuungsvereine ist ein Netzwerk von Betreuungsvereinen aus allen Bundesländern. Betreuungsvereine befassen sich mit rechtlicher Betreuung, bieten Unterstützung und Beratung für ehrenamtliche Betreuende an und tragen dazu bei, die Qualität der rechtlichen Betreuung in Deutschland zu verbessern. Das Aktionsbündnis wurde gegründet, weil die Vergütung der rechtlichen Betreuung nicht bedarfsgerecht ausgestaltet ist. 

Nicht jede Betreuung kann ehrenamtlich geführt werden. Etwa 50 Prozent der Betreuungsverfahren in Deutschland (1,3 Mio) werden beruflich geführt. Hier sind neben den Betreuungsvereinen auch selbstständige Berufsbetreuer tätig. Auskömmlich finanziert ist diese jedoch seit langem nicht mehr und es bedarf daher einer umgehenden Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur pauschalen Vergütung (VBVG). 

Zwei Standbeine der Betreuungsvereine

Die Betreuungsvereine erhalten für zwei wesentliche Aufgaben unterschiedliche finanzielle Ausstattungen. Für die Beratung, Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer sind die Länder zuständig. Die Führung rechtlicher Betreuungen wird durch ein Bundesgesetz geregelt, das VBVG. Baustellen bieten beide! 

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50%

Ehrenamtliche Betreuende

1,3 Millionen

Unterstützte Menschen

Wesentlicher Pfeiler

Betreuungsvereine

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