Aufgrund des vor Kurzem veröffentlichten Entwurfs "Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern" planen wir eine Protestaktion, die noch im Oktober stattfinden wird. Neuigkeiten werden wir hier veröffentlichen!
In Deutschland werden ca. 1,3 Millionen Menschen durch rechtliche Betreuung unterstützt. Ca. 50% dieser Menschen werden durch ehrenamtlich Betreuende begleitet. Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung – ein immer schwerer zu vermittelndes Feld für ehrenamtliches Engagement. Die Betreuungsvereine stellen dabei einen wesentlichen und nicht zu entbehrenden Pfeiler dar. Wir begleiten, beraten und unterstützen neben der eigenen Führung von rechtlichen Betreuungen das Ehrenamt. Ein Gewinn für alle?
Ohne eine auskömmliche Finanzierung der rechtlichen Betreuung können die Betreuungsvereine auch nicht diesen gesetzlichen Aufgaben nachkommen.
Wir bieten Beratung und Schulungen für ehrenamtliche Betreuende an, um ihnen das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln.
Wir fördern den Austausch zwischen ehrenamtlichen Betreuenden und bieten die Möglichkeit, sich in unserem Netzwerk zu vernetzen.
Wir bieten Informationen und Aufklärung über rechtliche Betreuung und ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich.
Das Aktionsbündnis der Betreuungsvereine ist ein Netzwerk von Betreuungsvereinen aus allen Bundesländern. Betreuungsvereine befassen sich mit rechtlicher Betreuung, bieten Unterstützung und Beratung für ehrenamtliche Betreuende an und tragen dazu bei, die Qualität der rechtlichen Betreuung in Deutschland zu verbessern. Das Aktionsbündnis wurde gegründet, weil die Vergütung der rechtlichen Betreuung nicht bedarfsgerecht ausgestaltet ist.
Nicht jede Betreuung kann ehrenamtlich geführt werden. Etwa 50 Prozent der Betreuungsverfahren in Deutschland (1,3 Mio) werden beruflich geführt. Hier sind neben den Betreuungsvereinen auch selbstständige Berufsbetreuer tätig. Auskömmlich finanziert ist diese jedoch seit langem nicht mehr und es bedarf daher einer umgehenden Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur pauschalen Vergütung (VBVG).
Die Betreuungsvereine erhalten für zwei wesentliche Aufgaben unterschiedliche finanzielle Ausstattungen. Für die Beratung, Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer sind die Länder zuständig. Die Führung rechtlicher Betreuungen wird durch ein Bundesgesetz geregelt, das VBVG. Baustellen bieten beide!
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